Restschuldbefreiung

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Seit 1. Januar 1999 ist die neue Insolvenzordnung in Kraft.

Die Insolvenzordnung will jedem, der trotz redlichen Bemühens wirtschaftlich gescheitert ist, nach Durchführung eines Insolvenzverfahrens die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neuanfangs eröffnen. Das wesentliche Instrumentarium zur Erreichung dieser Ziele ist das Verbraucherinsolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung. Das gesamte Verfahren kann der/die Schuldner/in nicht alleine bestreiten. Es muss sich der Mithilfe einer geeigneten Person oder Stelle bedient werden.

Geeignete Personen für die Beratung sind aufgrund ihres Berufes Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater. In Berlin bestimmt nach dem Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung (AGInsO) vom 6. Juli 1998 das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), welche Stellen als geeignet anzusehen sind. Es werden Stellen anerkannt, die eine qualifizierte Schuldnerberatung sowohl in persönlicher als auch in sachlicher und rechtlicher Hinsicht gewährleisten.

Der Reformbedarf, der sich aus der Praxis des neuen Verbraucherinsolvenzrechts ergab, wurde mit Gesetzesänderung vom 01.12.2001 Rechnung getragen. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Aktiv Selbstständige und ehemals Selbstständige, die mehr als 19 Gläubiger haben und/ oder gegen die Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, unterliegen nun dem Regelinsolvenzverfahren. Beim Amtsgericht Charlottenburg ist zentral für Berlin ein Insolvenzantrag zu stellen. Für alle anderen Personen gilt das Verbraucherinsolvenzverfahren.
  • Die Wohlverhaltenperiode wurde auf sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gekürzt.
  • Die Kosten des Verfahrens können nun auf einen Antrag hin gestundet werden.
  • Das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren muss nicht mehr zwingend durchlaufen werden.
 
   © 2005
 

 

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Themen der Restschuldbefreiung:

Wichtige Begriffe kurz erklärt (im Aufbau):

Abtretung Beratungshilfe Beugehaft Bürgschaft Drittwiderspruchsklage Düsseldorfer Tabelle Eidesstattliche Versicherung Einspruch
Erlass Erzwingungshaft Forderungskauf Forderungspfändung Freigabeklausel Geldstrafe Gerichtsvollzieher Gläubiger Inkassobüro
Insolvenzordnung (InsO) Kommerzielle Schuldnerberatung Kontenpfändungsschutz Kontopfändung Kredit Kreditvermittler Mahnbescheid
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