Restschuldbefreiung

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Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Rechtsuchende, die die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen können und denen keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht. Anfallende außergerichtliche Rechtsanwaltskosten können übernommen werden. Die Beratung findet bei einem selbst gewählten Rechtsanwalt statt.

Beratungshilfe wird für die außergerichtliche Rechtsberatung und –vertretung gewährt. Maßgeblich ist das Beratungshilfegesetz (BerHG).

Die Voraussetzungen sind meist erfüllt, wenn Anspruch auf Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz besteht.

Beratungshilfe wird in erster Linie durch Anwälte, aber auch durch die Amtsgerichte gewährt.

 
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